Letzte Aktualisierung: 25.10.2020
Aktualisiert: 03.01.2021
BESCHRÄNKUNGEN AUFGRUND VON CORONA
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Wenn ein Todesfall zu Hause eintritt ändert sich der Ablauf weitestgehend nicht.
Bitte rufen Sie uns an, wir verständigen für Sie den Totenbeschauarzt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der Vorgaben der Gesundheitsbehörden schon am Telefon erfragen ob der/die Verstorbene in den letzten Tagen Fieber hatte oder ein Covid-Verdacht vorliegt. Diese Information ist für den Totenbeschauarzt von großer Bedeutung, insbesondere auch für entsprechende Schutzkleidung.
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Trotz der Einschränkungen für Versammlungen finden Begräbnisse und Trauerfeiern nach wie vor statt.
Wir bitten Sie jedoch, sich mit uns einen Termin zum Gespräch zu vereinbaren. Wir tragen dann Sorge, dass zwischen zwei Gesprächen die Tische desinfiziert werden und dass sich immer nur eine Familie gleichzeitig in unseren Geschäftsräumlichkeiten aufhält. Bitte beachten Sie, dass in unseren Räumlichkeiten (wie derzeit in allen Geschäften) die Maskenpflicht gilt. Sollten Sie keine Maske haben, erhalten Sie in unseren Filialen eine solche kostenlos.
Ich möchte mich schon jetzt sehr herzlich für das bisherige, aber auch für das noch zukünftige Verständnis bedanken.
Unter +43 664 25 28 002 sind wir rund um die Uhr für Sie da.
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- Derzeit dürfen in der Verabschiedungshalle maximal 50 Personen während einer Trauerfeier anwesend sein. Es besteht die Möglichkeit über Fernsehgeräte und Tonanlagen, der Feierlichkeit auch vor der Halle beizuwohnen. Wird individuell von den Witterungsbedingungen abhängig sein. siehe unten
- Mindestabstand 1 Meter: Zu anderen Personen muss ein Abstand von mind. 1 Meter eingehalten werden. Personen die zusammen wohnen dürfen diesen Abstand natürlich unterschreiten und beisammenbleiben. Zu anderen Haushalten empfehlen wir dann einen Abstand von 1-2 Metern einzuhalten. Alle anderen Personen können bei geöffneten Toren an der Trauerfeier teilnehmen.
- Maskenpflicht: In geschlossenen Räumen, besteht die Pflicht zum Tragen einer Maske oder Bedecken von Mund und Nase auf andere Weise (Schal, Tuch, etc.)
Auch am Sitzplatz darf zur Zeit der MNS NICHT abgenommen werden.
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Bei Begräbnissen ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.
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Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, sollen als Gruppe beisammenbleiben. Solche „Haushaltsgruppen“ sollen zu allen anderen Gruppen genügend Abstand halten.
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Ebenfalls ist dieser Abstand zum Konduktpersonal einzuhalten.
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Beim Betreten geschlossener Räume ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.
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In geschlossenen Räumen ist verpflichtend eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung (MNS) zu tragen.
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KEIN KÖRPERKONTAKT – zum Beispiel durch Handgeben um jemanden zu begrüßen oder bei Umarmungen um die Anteilnahme zu bekunden.
Neue Aufbahrungshalle Gallneukirchen, Übertragung der Feierlichkeit nach draußen mit Fernseher- und Tonanlage.
​TRAUERFEIERN IN INNENRÄUMEN (VERABSCHIEDUNGSHALLE)
Die wichtigsten Maßnahmen im Umgang mit COVID hinsichtlich Bestattungen
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Auf Trauerfeiern sind nur noch maximal 50 Trauergäste erlaubt.
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Aufbahrungen in der Aufbahrungshalle am Friedhof Gallneukirchen sind möglich, ein Mund-Nasen-Schutz ist Pflicht. Hierbei sei bitte zu beachten, dass wenn möglich immer nur 1 Haushalt gleichzeitig anwesend ist.
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Gesichtsvisiere sind als Mund-Nasen-Schutz nicht mehr zulässig.
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Zwischen den Trauergästen sollte ein Sicherheitsabstand von mindestens 1, idealerweise 2 Metern eingehalten werden!
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Auch beim Kondolieren ist auf Händeschütteln zu verzichten!
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Waschen sie vor und nach der Trauerfeier gründlich die Hände!
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Weihwasser, Kondolenzbuch sowie das Nachwerfen von Erde bei der Beisetzung werden nicht empfohlen!
BESTATTUNG HAT GEÖFFNET - BITTE TERMIN VEREINBAREN
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Derzeit sind alle Gottesdienste einschließlich Trauerfeiern und Andachten in der Katholischen Pfarrkirche bis auf weiteres ausgesetzt. Alternativ sind Trauerfeierlichkeiten in der Verabschiedungshalle am Friedhof Gallneukirchen. Achtung! Maximal 50 Personen.
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TOTENWACHE
GOTTESDIENSTE IN KIRCHEN
Die Totenwache muss auf Grund der aktuellen Maßnahmen leider entfallen.
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AUFBAHRUNG
Aufbahrungen dürfen stattfinden. Allerdings ist das Tragen eines MNS Pflicht und der Mindestabstand von 1-2 Meter ist einzuhalten. Zum Wohle ihrer Gesundheit bitten wir darum bei der persönlichen Verabschiedung des Verstorbenen darauf zu achten, dass nicht mehr als 1 Haushalt gleichzeitig anwesend ist.