Aktualisiert: 19.05.2021
BESCHRÄNKUNGEN AUFGRUND VON CORONA
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Wenn ein Todesfall zu Hause eintritt ändert sich der Ablauf weitestgehend nicht.
Bitte rufen Sie uns an, wir verständigen für Sie den Totenbeschauarzt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der Vorgaben der Gesundheitsbehörden schon am Telefon erfragen ob der/die Verstorbene in den letzten Tagen Fieber hatte oder ein Covid-Verdacht vorliegt. Diese Information ist für den Totenbeschauarzt von großer Bedeutung, insbesondere auch für entsprechende Schutzkleidung.
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Wir bitten Sie jedoch, sich mit uns einen Termin zum Gespräch zu vereinbaren. Wir tragen dann Sorge, dass zwischen zwei Gesprächen die Tische desinfiziert werden und dass sich immer nur eine Familie gleichzeitig in unseren Geschäftsräumlichkeiten aufhält. Bitte beachten Sie, dass in unseren Räumlichkeiten (wie derzeit in allen Geschäften) die Maskenpflicht gilt. Sollten Sie keine Maske haben, erhalten Sie in unseren Filialen eine solche kostenlos.
Ich möchte mich schon jetzt sehr herzlich für das bisherige, aber auch für das noch zukünftige Verständnis bedanken.
Unter +43 664 25 28 002 sind wir rund um die Uhr für Sie da.
Die wichtigsten Maßnahmen im Umgang mit COVID hinsichtlich Bestattungen
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DIE BESTATTUNG IST JEDERZEIT GEÖFFNET - BITTE TERMIN VEREINBAREN
GOTTESDIENSTE UND MESSEN
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keine Personenbeschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Teilnehmer
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Mindestabstand 2 Meter
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FFP2-Masken-Pflicht
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Singen ist wieder erlaubt (beim Gemeindegesang mit aufbehaltener FFP2-Maske) – jedoch möglichst wenig
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Musiker sind wieder erlaubt (zwischen den Musikern sind jeweils 2 Meter Abstand zu halten)
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Chorgesang ist wieder erlaubt (wenn 2 Meter Abstand zwischen den Sängern auch ohne FFP2-Maske; wenn weniger Abstand nur mit FFP2-Maske)
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TOTENWACHE
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Keine Personenobergrenze (außer durch Platzverhältnisse - 2 Meter Abstandsregel)
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FFP2-Masken-Pflicht
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Singen ist wieder erlaubt (beim Gemeindegesang mit aufbehaltener FFP2-Maske) – jedoch möglichst reduziert
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Musiker sind wieder erlaubt (zwischen den Musikern sind jeweils 2 Meter Abstand zu halten)
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Chorgesang ist wieder erlaubt (wenn 2 Meter Abstand zwischen den Sängern auch ohne FFP2-Maske; wenn weniger Abstand nur mit FFP2-Maske)
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AUFBAHRUNG UND KONDUKT
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keine Personenbeschränkung
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Mindestabstand 2 Meter
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FFP2-Masken-Pflicht
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Singen ist wieder erlaubt (beim Gemeindegesang mit aufbehaltener FFP2-Maske) – jedoch möglichst reduziert
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Musiker sind wieder erlaubt (zwischen den Musikern sind jeweils 2 Meter Abstand zu halten)
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Bei Instrumenten wie zb Klavier, Orgel, Gitarre, Ziehharmonika, etc. wird um das Tragen von Masken ersucht, Bläser haben die Masken jedenfalls dann zu tragen, wenn sie gerade nicht spielen.
Neue Aufbahrungshalle Gallneukirchen: Übertragung der Feierlichkeit nach draußen mit Fernseh- und Tonanlage. Somit können all jene, die der Trauerfeierlichkeit beiwohnen möchten, aber aufgrund der 2-Meter-Abstandsregel im Inneren der Halle keinen Platz mehr finden, im Freien Platz nehmen.