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Letzte Aktualisierung: 25.10.2020

BESCHRÄNKUNGEN AUFGRUND VON CORONA 

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Aufgrund der Corona-Krise gibt es bei Begräbnissen einige Einschränkungen. 

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Wenn ein Todesfall zu Hause eintritt ändert sich der Ablauf durch diese Vorschriften jedoch nicht. Bitte rufen Sie uns an, wir verständigen für Sie den Totenbeschauarzt.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der Vorgaben der Gesundheitsbehörden schon am Telefon erfragen ob der/die Verstorbene in den letzten Tagen Fieber hatte oder ein Covid-Verdacht vorliegt. Diese Information ist für den Totenbeschauarzt von großer Bedeutung, insbesondere auch für entsprechende Schutzkleidung.

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BESTATTUNG HAT GEÖFFNET - BITTE TERMIN VEREINBAREN

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Aufgrund der steigenden Covid-Infektionszahlen wurde angeordnet:

Um im Fall einer Infektion die Kontaktpersonen rasch nachverfolgen zu können, sollen die Namen und Telefonnummern von allen Teilnehmer*innen an der Nachtwache und dem Begräbnis erfasst werden.

Wir ersuchen Sie daher bei Begräbnissen und Totenandachten, einen bereits mit den Daten ausgefüllten Zettel zur Feier mitzunehmen und diesen beim Eintritt in die aufgestellte Box zu geben. Diese Daten werden nach 28 Tagen gelöscht.

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Trotz der Einschränkungen für Versammlungen finden Begräbnisse und Trauerfeiern nach wie vor statt.

Wir bitten Sie jedoch, sich mit uns einen Termin zum Gespräch zu vereinbaren. Wir tragen dann Sorge, dass zwischen zwei Gesprächen die Tische desinfiziert werden und dass sich immer nur eine Familie gleichzeitig in unseren Geschäftsräumlichkeiten aufhält. Bitte beachten Sie, dass in unseren Räumlichkeiten (wie derzeit in allen Geschäften) die Maskenpflicht gilt. Sollten Sie keine Maske haben, erhalten Sie in unseren Filialen eine solche kostenlos.

Ich möchte mich schon jetzt sehr herzlich für das bisherige, aber auch für das noch zukünftige Verständnis bedanken.

Unter +43 664 25 28 002 sind wir rund um die Uhr für Sie da
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- Grundsätzlich maximal 100 Personen, in der Verabschiedungshalle Gallneukirchen aktuell max. 52 Personen. Es besteht die Möglichkeit über Fernsehgeräte und Tonanlagen, der Feierlichkeit auch vor der Halle beizuwohnen. Wird individuell von den Witterungsbedingungen abhängig sein. siehe unten
- Mindestabstand 1 Meter: Zu anderen Personen muss ein Abstand von mind. 1 Meter eingehalten werden. Personen die zusammen wohnen dürfen diesen Abstand natürlich unterschreiten und beisammenbleiben. Zu anderen Haushalten empfehlen wir dann einen Abstand von 1-2 Metern einzuhalten.  Alle anderen Personen können bei geöffneten Toren an der Trauerfeier teilnehmen.
- Maskenpflicht: In geschlossenen Räumen, besteht die Pflicht zum Tragen einer Maske oder Bedecken von Mund und Nase auf andere Weise (Schal, Tuch, etc.)

Auch am Sitzplatz darf zur Zeit der MNS NICHT abgenommen werden. 

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​TRAUERFEIERN IN INNENRÄUMEN (VERABSCHIEDUNGSHALLEN)

INFORMATIONEN ZUR CORONA-KRISE IN BEZUG AUF BESTATTUNGEN

Aufbahrungshalle Gallneukirchen draußen

Neue Aufbahrungshalle Gallneukirchen, Übertragung der Feierlichkeit nach draußen mit Fernseher- und Tonanlage.

Trauerfeiern in Innenräumen

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GOTTESDIENSTE IN KIRCHEN 

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TRAUERFEIERN IM FREIEN

  • Bei Begräbnissen ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.

  • Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, sollen als Gruppe beisammenbleiben. Solche „Haushaltsgruppen“ sollen zu allen anderen Gruppen genügend Abstand halten.

  • Ebenfalls ist dieser Abstand zum Konduktpersonal einzuhalten.

  • Beim Betreten geschlossener Räume ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.

  • In geschlossenen Räumen ist verpflichtend eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung (MNS) zu tragen.

  • KEIN KÖRPERKONTAKT – zum Beispiel durch Handgeben um jemanden zu begrüßen oder bei Umarmungen um die Anteilnahme zu bekunden.

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  • Maximal 100 Personen: Personen, die in der Verabschiedungshalle nicht dabei sein durften (aufgrund der zu kleinen Fläche) dürfen sich im Freien dem Trauerzug anschließen. Insgesamt darf aber die Anzahl von 100Personen aber nicht überschritten werden. 

  • Mindestabstand 1 Meter: Zu anderen Personen muss ein Abstand von mind. 1 Meter eingehalten werden. Personen die zusammen wohnen dürfen diesen Abstand natürlich unterschreiten und beisammenbleiben. Zu anderen Haushalten empfehlen wir dann einen Abstand von 1-2 Metern einzuhalten.

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  • Mindestabstand 1 Meter: Zu anderen Personen muss ein Abstand von mind. 1 Meter eingehalten werden. Personen die zusammen wohnen dürfen diesen Abstand natürlich unterschreiten und beisammenbleiben.

  • Personenanzahl abhängig von Kirchengröße: In Kirchen dürfen sich nur so viele Personen am Gottesdienst teilnehmen, dass der Abstand von 1 Meter eingehalten werden kann. In der kath. Pfarrkirche Gallneukirchen ist die Anzahl aktuell auf 100 Personen beschränkt.

  • Willkommensdienst der Pfarre: Die Pfarre sorgt mittels Ordnern für die Einhaltung der Regeln und Beschränkungen. Dieser sog. "Willkommensdienst" steht für Fragen der Gläubigen zur Verfügung, den Anordnungen ist Folge zu leisten.

  • Maskenpflicht: Der MNS darf derzeit auch im Sitzen NICHT abgenommen werden. Das kurzzeitige Unterschreiten des Abstandes bei liturgischen Handlungen ist zulässig (z.B. bei der Kommunion).

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TOTENWACHE 

Die Totenwache fällt unter die Regeln für (sonstige) religiöse Veranstaltungen.

Hier gibt es eine Obergrenze von max. 100 Personen, jedoch ist aufgrund der Abstandsregel (mind. 1 Meter) die Anzahl schon aufgrund der Platzverhältnisse limitiert. (in der Kath. Pfarrkirche sind 100 Personen möglich, in der Verabschiedungshalle max.  40 + 6 + 6 Personen) - siehe Punkt Trauerfeiern im Innenraum.

Die Maske darf auch im Sitzen NICHT abgenommen werden!

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AUFBAHRUNG

Hier gilt die Regelung für Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze, das bedeutet eine Personenobergrenze von 6 Personen, die gleichzeitig anwesend sein dürfen.

Aktuelle Ereignisse

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...für einen würdevollen Abschied

Bestattung

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